AGB
1. Begriffsbestimmungen
Im vorliegenden Dokument wird die ContentCard AG als Service-Provider und der Groß- und Einzelhandel, der die Leistungen des Service-Providers auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen in Anspruch nimmt, als Nutzer bezeichnet. ContentCard® bezeichnet einen Voucher mit einer Seriennummer und einer Geheimzahl zum Abrufen von Lizenzschlüsseln für multimediale Werke. Als Contents werden multimediale Werke für Datenträger und als Lizenzschlüssel Codes zur Freischaltung verschlüsselter Contents bezeichnet. Contents können alle Prepaid-Dienstleistungen wie Strom, Gas, Wasser, Mobilfunkgebühren, Festnetz-Gebühren, Internetnutzungsgebühren oder auch andere vorauszahlbare Leistungen sein. Mit Websites werden die Internetseiten www.contentcard.com sowie http://admin.contentcard.com bezeichnet.
2. Anwendungsbereich der Vertragsbedingungen
2.1.
Diese Vertragsbedingungen regeln die Nutzung der Dienste auf www.contentcard.com zur Freischaltung der Geheimzahl einer ContentCard® anhand der Seriennummer und die Benutzung der Internetseiten http://admin.contentcard.com zur Administration der Verkaufsergebnisse. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Direktbezugs eines Contents, die Anschlussmöglichkeit an das ContentCard-System über eine HTTPS-Schnittstelle sowie über Terminals.
2.2.
Nicht Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Lieferung von Contents sowie die Freischaltung von Contents durch Lizenzschlüssel, für die ausschließlich die jeweiligen Anbieter der Contents verantwortlich sind.
2.3.
Diesen Vertragsbedingungen entgegenstehende bzw. ergänzende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Service-Provider für den Nutzer Leistungen erbringt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.
3. Leistungen des Service-Providers
3.1.
Nach ordnungsgernäßer Registrierung erhält der Nutzer ein Passwort und einen Usernamen (Zugangsdaten), mit denen er auf die Websites zugreifen kann.
3.2.
Auf der Website www.contentcard.com kann der Nutzer durch die Eingabe der Seriennummer einer ContentCard® die hierzu gehörige Geheimzahl aktivieren, wodurch der Käufer einer ContentCard® in die Lage versetzt wird die Lizenzschlüssel zur Freischaltung bestimmter Contents abzurufen.
3.3.
Auf der Website http://admin.contentcard.com erhält der Nutzer die Möglichkeit seine persönlichen Daten in Zusammenhang mit der Nutzung des ContentCardSystems zu verwalten und seine Verkaufszahlen einzusehen.
3.4.
Der Großhändler als Nutzer ist berechtigt, seinen Einzelhändlern die Nutzung der Websites nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu ermöglichen. Sämtliche Nutzungshandlungen, die der Einzelhändler unter Verwendung der dem Großhändler zugeordneten Zugangsdaten (Ziffer 4.3.) vornimmt, erfolgen im Namen und auf Rechnung des Großhändlers. Ein Kundenschutz wird dem Großhändler nicht gewährt; Einzelhändler können sich für mehrere Großhändler registrieren lassen.
3.5.
Die Leistungen des Service-Providers gemaß Ziffern
3.1. bis 3.3. umfassen keine 100%ige Verfügbarkeit der Websites, der technischen Verfügbarkeit des Direktbezugs, der HTTPS-Schnittstelle sowie des Zugangs zu den Terminals. Der Service-Provider bemüht sich jedoch, die Websites, die technische Möglichkeit des Direktbezugs, die HTTPS-Schnittstelle sowie den Zugang zu den Terminals möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Einflussbereich des Service-Providers stehen — wie Störungen von Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc. — können zur kurzzeitigen oder vorübergehenden Einstellung der verfügbaren Anschlussmöglichkeiten führen.
4. Registrierung, Verpflichtung des Nutzers
4.1.
Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Der Nutzer ist verpflichtet Änderungen seiner Daten dem Service-Provider unverzüglich mitzuteilen.
4.2.
Der Nutzer ist nicht berechtigt seine Zugangsdaten (Passwort, Username) Dritten vorübergehend oder dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Erfährt der Nutzer, dass seine Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind, wird er den Service-Provider hiervon unverzüglich unterrichten; Er verpflichtet sich in diesem Fall für eine unverzügliche Sperrung seines Zugangs zu sorgen. Der Service-Provider ist darüber hinaus berechtigt, die Zugangsdaten bei Auffälligkeiten selbsttändig zu sperren.
4.3.
Einzelhändler, die sich für einen Großhändler registrieren, erhalten nach Zustimmung des Großhändlers vom Service-Provider eigene Zugangsdaten, die den Zugangsdaten des Großhändlers zugeordnet sind. Der Großhändler hat sicherzustellen und steht dafür ein, dass sich seine Einzelhändler ordnungsgemäß entsprechend Ziffer 4.1. beim Service-Provider registrieren lassen und ihre Zugangsberechtigung zu den Websites nicht missbrauchen und insbesondere Ziffer 4.2. einhalten. Der Service-Provider ist berechtigt sich in Bezug auf alle Fragen, die mit der Nutzung der Websites in Zusammenhang stehen, direkt mit dem Einzelhändler in Verbindung zu setzen.
4.4.
Die Nutzer verpflichten sich, während der Laufzeit dieser Vereinbarung, den Vertrieb und die Lieferung von Lizenzschlüsseln für verschlüsselte Contents sowie anderer Contents in der vertragsgegenständlichen Form ausschließlich über den Service-Provider vorzunehmen. Weitergehende Beschränkungen des Nutzers beim Vertrieb von Contents sind damit nicht verbunden.
5. ContentCards®, Werbung
5.1.
Der Service-Provider versorgt den Großhändler auf Bestellung mit ContentCards®. Ein Anspruch auf Lieferung von ContentCards® besteht nicht. Der Großhändler ist, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, für die Versorgung seiner Einzelhändler mit ContentCards® verantwortlich. Service-Provider ist zudem berechtigt, die Einzelhändler direkt mit ContentCards® zu beliefern.
5.2.
Der Service-Provider wird Nutzer regelmäßig über aktuelle Contents, die über ContentCards® freigeschaltet werden können, informieren.
6. Vergütung
6.1.
Jede Freischaltung einer ContentCard® oder eines anderen Contents erfolgt zu den jeweils geltenden Preisen die jederzeit von ContentCard angefordert werden können. Über Änderungen der Preise wird der Nutzer vier Werktage bevor diese in Kraft treten per E-Mail unterrichtet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
6.2.
Die Abrechnung der Freischaltungen erfolgt, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, jeweils zum Ende einer Kalenderwoche gegenüber dem Großhändler. Hierzu erhält der Großhändler eine Abrechnung über alle innerhalb des Abrechnungszeitraums von ihm zuzurechnenden Freischaltungen seiner Einzelhändler. Die nach der Abrechnung zu zahlende Vergütung ist sofort fällig.
6.3.
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen, soweit schriftlich nicht anders vereinbart: Der Nutzer erteilt dem Service-Provider eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung fälliger Vergütungen, soweit der Nutzer ausreichend Bonität vorweisen kann. Alternativ ist Vorauskasse durch Zahlung einer vereinbarten Summe an Service-Provider möglich.
6.4.
Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist der Nutzer nur berechtigt, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Nutzer nur mit Forderungen aus dieser Vereinbarung sowie mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen geltend machen.
7. Leistungsstörungen
Störungen bei der Nutzung der Websites, des Direktbezugs von Content, der HTTPS-Schnittstelle oder des Zugangs zu den Terminals sowie Störungen in Zusammenhang mit der Freischaltung einer Geheimzahl der
ContentCard® oder eines sonstigen Contents beseitigt der Service-Provider nach Meldung der Störungen, welche nachvollziehbar durch den Anwender dokumentiert sein müssen, während seiner Geschäftszeiten von 09:00 bis 18:00 Uhr binnen angemessener Frist. Es gelten folgende Reaktionszeiten zur Störungsbeseitigung:
- Bei Störungen in Zusammenhang mit der Freischaltung einer ContentCard® über HYPERLINK "http://www.contentcard.com/": 10 Stunden ab Meldung der Störung
- Bei sonstigen Störungen in Zusammenhang mit der Nutzung der Websites: 24 Stunden ab Meldung der Störung
8. Haftung
In allen Fällen vertraglicher oder außervertraglicher Haftung des Service-Providers gilt Folgendes:
8.1.
Für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Service-Provider unbeschränkt.
8.2.
Im Übrigen haftet der Service-Provider nur bei Nichtvorhandensein einer garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Service-Provider nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Ziffern 8.3. bis 8.5.
8.3.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Service-Provider nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
8.4.
Bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der virtuellen Freischaltung eines Vouchers typischer Weise gerechnet werden muss, beschränkt.
8.5.
Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung pro Schadensfall der Höhe nach auf € 10.000,00, pro Kalenderjahr auf höchstens € 100.000,00 begrenzt.
8.6.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen wie das Produkthaftungsgesetz sowie der Einwand des Mitverschuldens bleiben unberührt.
8.7.
Für alle Ansprüche gegen den Service-Provider auf Schadensersatz gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem ein Schaden entstanden ist und der Nutzer von den den Anspruch begründenden Umständen und der Haftung des Service-Providers Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Die Verjährung tritt spätestens mit dem Ablauf von fünf Jahren nach Entstehen des Schadens ein. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für eine Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Schlussbestimmungen
9.1.
Der Service-Provider und der Nutzer sind berechtigt,
diese Vereinbarung ordentlich ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Das
Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt.
9.2.
Sämtliche Erklärungen einer Partei gegenüber der anderen Partei sind per E-Mail, Fax oder Brief abzugeben.
9.3.
Die Unwirksamtkeit oder Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages als Ganzes nicht.
9.4.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
9.5.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Nürnberg.